Teilnahmebedingungen Helping People Pitch

 

Es gelten die folgenden Bedingungen:

1. Veranstalterin

Der „Helping People Pitch“ wird durchgeführt von der The Helping People Stiftung, Tulpenweg 12, 38108 Braunschweig.

2. Wer ist teilnahmeberechtigt?

Teilnahmeberechtigt sind NGOs, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Private sowie juristische Einzelpersonen sind nicht teilnahmeberechtigt. Die teilnehmende NGO muss unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an der Veranstaltung nachweisen. Weist die NGO innerhalb der durch die The Helping People Stiftung gesetzte Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält sich die The Helping People Stiftung vor, die NGO von der Teilnahme auszuschließen.

3. Gewinn

Der Gewinn beläuft sich auf eine einmalige Spendenzahlung in Höhe der im Webformular angegebenen Projektkosten für insgesamt ein Jahr für ein mit der The Helping People Stiftung abgestimmtes internationales Bildungsprojekt.

4. Wie erfolgt die Teilnahme?

Die NGOs können sich bis zum 30.09.2022 über das Webformular bewerben. Nach Bewerbungsschluss entscheidet eine Jury darüber, welche NGOs im Rahmen eines digitalen Pitch am 07.10.2022 ihr zuvor im Webformular beschriebenes internationales Bildungsprojekt präsentieren dürfen.
Um an der Veranstaltung teilnehmen zu können, muss die teilnehmende NGO alle Pflichtfelder im Webformular ordnungsgemäß ausfüllen sowie die Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise akzeptieren.

5. Ermittlung der Gewinner-NGO

Nach der Durchführung der Pitches (Vorstellung der Projekte) der ausgewählten NGOs, wählt eine Jury die Gewinner-NGO aus. Sollte keine der NGOs die Jury überzeugt haben, behält sich die The Helping People Stiftung vor, die Gewinnsumme anderweitig einzusetzen.

6. Gewinnbenachrichtigung und -übermittlung 

Die Gewinner-NGO wird nach Ablauf des Gewinnspieles per E-Mail über die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse von der The Helping People Stiftung benachrichtigt. In dieser E-Mail wird die NGO aufgefordert, ihre Kontaktdaten (Name der vertretungsberechtigten Person, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) per E-Mail mitzuteilen. Die Kontaktangaben können nach der Einsendung nicht mehr geändert werden. Erfolgt die Einsendung nicht zeitnah, kann die The Helping People Stiftung der NGO eine Frist für die Einsendung setzen. Erfolgt die Übersendung der Kontaktdaten nicht innerhalb der gesetzten Frist, behält sich die The Helping Stiftung vor, die Gewinnsumme anderweitig zu vergeben. Die Gewinner-NGO verpflichtet sich im Rahmen des Gewinnspiels eine Vereinbarung über die gemeinnützige Zusammenarbeit mit der The Helping People Stiftung für mindestens 12 Monate zu schließen. Diese Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass die NGO nach sechs und 12 Monaten einen Finanzbericht sowie nach 12 Monaten einen Sachbericht anfertigt. Diese Berichte sind der The Helping People Stiftung unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Erst nach Unterzeichnung der Vereinbarung über die gemeinnützige Zusammenarbeit wird die Gewinnsumme (Spende) an eine durch die NGO angegebene Kontoverbindung überwiesen.